Aktuell liegen mit dem Klimabericht 2007 und dem Klimawandelbericht 2013 zwei Berichte vor, die sich mit den Folgen des Klimawandels in Rheinland-Pfalz beschäftigen und Vorschläge für Anpassungsmaßnahmen unterbreiten.
Seit 2015 besteht ein Klimaschutzmonitoring gemäß § 7 Landesklimaschutzgesetz.
Außerdem finden Sie hier eine Verlinkung zu den Veröffentlichungen des Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen.
Die Reinigung der Abwässer aus Haushalten und Gewerbe vor der Einleitung in das Gewässernetz erfolgt in Kläranlagen kommunaler Trägerschaft. Der Kartendienst zeigt die Standorte von kommunalen Kläranlagen in Rheinland-Pfalz.
Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Umwelteinwirkungen, die auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirken
Um seinen Bürgerinnen und Bürgern Informationen zum Thema Radon zur Verfügung zu stellen, hat Rheinland-Pfalz eine Radon-Informationsstelle eingerichtet. Diese ist im Landesamt für Umwelt angesiedelt. Weitere Informationen bietet das Landesamt für Geologie und Bergbau (siehe Links unter der Rubrik "Verweise").
Klärschlämme sind aus dem Abwasser durch Sedimentation abgetrennte wasserhaltige Stoffe aus Abwasser, die aus kommunalen Kläranlagen stammen, in denen Abwässer insbesondere aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können insbesondere wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphorgehalts auf landwirtschaftlich genutzten Böden oder bei Maßnahmen des Landschaftsbaus als Dünger eingesetzt werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen. Darüber hinaus wird Klärschlamm als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt oder auf Deponien gelagert.
Vogelschutzgebiete Die Vogelschutz-Richtlinie 79/409/EWG (abgekürzt VS-RL) ist - neben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) - Grundlage eines europäischen ökologischen Verbundnetzes mit der Bezeichnung "Natura 2000". Die VS-RL hat zum Ziel, die biologische Vielfalt durch Schutz der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedstaaten zu sichern.
Dafür sind sämtliche wild lebenden Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten heimisch sind, einschließlich ihrer Eier, Nester und Lebensräume langfristig zu erhalten. Weiterhin sind für alle heimischen Vogelarten Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume in ausreichender Größe und Vielfalt zu treffen. Darüber hinaus gibt es Regelungen zum Individualschutz aller Vogelarten, die in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt sind.
Der Beitrag der VS-RL zu NATURA 2000 sind die "Vogelschutz-Gebiete" („Special Protected Areas“ – SPAs). Zu Vogelschutzgebieten erklären die EU-Mitgliedstaaten die für die Erhaltung insbesondere der Anhang I-Vogelarten zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete sowie wichtige Vermehrungs-, Mauser-, Rast- und Überwinterungsgebiete regelmäßig auftretender Zugvogelarten.