Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die den Verordnungen zum BImSchG unterliegen, z.B. Kleinfeuerungsverordnung, Lösemittelverordnung, Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.
Firmenverzeichnis über berechtigte Betriebe, die gewerbsmäßig für eine Vermittlung der Verbringung von Abfällen nach § 50 Krw-/AbfG zugelassen sind, ohne daß sie selbst im Besitz der Abfälle sind
Entsorgungsfachbetriebe in Rheinland-Pfalz und von rheinland-pfälzischen Organisationen zertifizierte Betriebe in anderen Bundesländern. Informationen zu zertifizierten Tätigkeiten und zur Gültigkeit des Zertifikates, Angaben zu den technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften mit Sitz in Rheinland-Pfalz.
Erfassung von Waldstrukturen in Naturwaldreservaten und bewirtschafteten Vergleichsflächen. Aus dem Vergleich sollen Hinweise zur möglichst naturnahen Bewirtschaftung unserer Wälder gewonnen werden.
Datensammlung mit regionaler Referenzierung zum Nachweis unzulässiger Zusatzstoffe und von Höchstmengenüberschreitungen zugelassener Zusatzstoffe in Lebensmitteln
Für die Überwachung des Grundwassers wurde ein Netz von Messstellen für die qualitative und quantitative Analyse aufgebaut. Der Kartendienst zeigt die Standorte der Grundwassermessstellen in Rheinland-Pfalz an.
Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Felsen, Quellen, alte und seltene Bäume) oder entsprechende Flächen bis 5 ha Größe (z.B. kleinere Feuchtbiotope, Pflanzenbestände, Heiden). Sie werden gemäß § 28 BNatSchG durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde gesichert. Ihr Schutz erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Die Ausweisung erfolgt durch die untere Naturschutzbehörde.