Im Gegensatz zu den Emissionen, die direkt von der Quelle emittiert werden, sind Immissionen direkte Umwelteinwirkungen auf Mensch, Natur und sonstige Kultur- und Sachgüter. Diese Umwelteinwirkungen sind beispielsweise Luftverunreinigungen. Um eine bestimmte Luftqualität zu gewährleisten muss die Luft auf ihre unterschiedlichen Schadstoffe überwacht werden. Dies geschieht anhand der ermittelten Immissionsdaten.
Die Abfallbeseitigung erfolgte fast ausschließlich durch Deponierung und über ablagerungsorientierte Stoffströme aus der MBA. In der sogenannten Deponieverordnung (Verordnung über Deponien und Langzeitlager) werden Deponien in fünf verschiedene Deponieklassen eingeteilt. Oberirdische Deponien sind in die Klassen 0 bis III eingeteilt. Von DK 0 bis DK III werden die Anforderungen an die Deponiesicherungssysteme strenger. Hierdurch wird die Ablagerung von mineralischen Abfällen auch mit höheren Schadstoffgehalten möglich. Unter Deponieklasse IV (in Rheinland-Pfalz nicht vorhanden) fallen Untertagedeponien, die für die Entsorgung von mineralischen (anorganischen) Abfällen mit höherer Wasserlöslichkeit geeignet sind. In Rheinland-Pfalz finden sich Deponien der Klassen I und II für nicht gefährliche Abfälle.
Nicht ionisierende Strahlung sind diejenigen elektromagnetischen Wellen, deren Energie nicht ausreicht, um andere Atome zu ionisieren, da die Energiemenge jener Photonen unter den meisten Bindungsenergien liegt. Dazu zählen insbesondere technisch genutzte Frequenzen im Bereich der Radiowellen und Mikrowellen.
Bestandserfassung und -analyse der Weinhähnchen in Rheinland-Pfalz; Ermitteln von Lebensraumansprüchen und Gefährdungsursachen; Vorschläge für Maßnahmen zur Bestandssicherung und -förderung
Messnetz zur kontinuierliche Messung des Wasserstandes an ausgewählten Abschnitten von Oberflächengewässern, sowie zur fallweisen Messung des Abflusses